ÄRZTENEWS

05. September 2018

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) besagt in § 24 Absatz 5: „Erbringt der Vertragsarzt spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen an weiteren Orten in räumlicher Nähe zum Vertragsarztsitz (ausgelagerte Praxisräume), hat er Ort und Zeltpunkt der Aufnahme der Tätigkeit seiner Kassenärztlichen…
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05. September 2018

Eine Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, dass der Arzt in einer erheblichen Anzahl von Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt und dadurch Träger der Gesundheitsversorgung betrügerisch geschädigt hat. Ein wahrheitsgemäßes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gehört offenkundig zu den beruflichen…
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05. September 2018

Beschäftigt ein niedergelassener Vertragsarzt einen Arzt ohne Genehmigung, ist es nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 31.05.2017 (L 4 KA 27/16) nicht zu beanstanden, die Berechnung des Berichtigungsbetrages im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung, im Rahmen einer Schätzung auf…
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05. September 2018

Die Videoüberwachung seiner Praxis durch einen Zahnarzt mit Hilfe eines Kamera-Monitor-Systems unterfällt dem Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes. Nach diesem Urteil ist die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume wie Praxen nur innerhalb der engen Grenzen des BDSG möglich. Damit kann es zwar…
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05. September 2018

Nach § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V ist es für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen nach § 232 des Bürgerlichen…
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05. September 2018

Zur Quantifizierung eines als Praxisbesonderheit anerkannten Verordnungs-Mehrbedarfs ist es nicht ausreichend, nur auf die im Vergleich zur Fachgruppe höhere Zahl der betroffenen Patienten abzustellen, wenn sich der Mehrbedarf (auch) darin zeigt, dass die verordneten Arzneimittel teurer sind als bei…
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05. September 2018

Die Genehmigung einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Grundprinzipien des Vertragsarztrechts, vor allem die Bindung an den Zulassungsstatus, ausgehöhlt werden, weil die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt, insbesondere wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten…
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