Mandantenrundschreiben März 2019
15.03.2019
Aus dem Inhalt:
- Außergewöhnliche Belastung: Kurzes amtsärztliches Attest reicht bei nicht anerkannter Heilmethode
- Abweichende Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
- Umsatzsteuer: Finanzverwaltung konkretisiert die neuen Pflichten für Verkaufsportal-Betreiber
- Gastronomiebereich: Betriebsprüfungen führen zu hohen Steuernachzahlungen
- Vorsteuerabzug: Frist für Zuordnung endet "erst" am 31.07.2019
- Für die Einkünfteerzielungsabsicht entscheidend: Ist es eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie?
- Mindestlohn: Arbeitszeit muss nicht digital dokumentiert werden
- Broschüre: Ratgeber für Lohnsteuerzahler
- Bundesfinanzhof erneut gefragt: Wann mindern Bonuszahlungen der Krankenkasse die Sonderausgaben?
- Schwarzer Abzug keine typische Berufskleidung?