Mandantenrundschreiben Februar 2024
14.02.2024
Aus dem Inhalt:
- Personengesellschaften mit Grundbesitz: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt
- Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden
- Ab 2024 profitieren mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften erneut verfassungswidrig?
- Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 02.04.2024
- Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.03.2024
- Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Neuregelungen erstmals in der Steuererklärung 2023
- Schulgeld: Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen
- Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
- Verbesserung bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 02/24