Mandantenrundschreiben Februar 2021

15.02.2021

Aus dem Inhalt: 

- Jahressteuergesetz 2020 bringt viele Neuerungen für die Einkommensteuer

- Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken: Absage an die BMF-Arbeitshilfe

- Keine Steuerermäßigung für Werkstattleistungen und Straßenreinigungen

- Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein

- Steuererklärungen 2019: Abgabefrist soll bis zum 31.08.2021 verlängert werden 

- Zur Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 02/2021

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