Mandantenrundschreiben Dezember 2018

14.12.2018

Aus dem Inhalt:

- KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern: Bundesfinanzhof stellt neue Anforderungen

- Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung: Entschädigung ist nicht zu versteuern

- Lohnsteuer-Ermäßigung 2019: Anträge ab sofort möglich

- D & O-Versicherung deckt nicht die Haftung wegen nach Insolvenzreife zu Unrecht getätigter Zahlungen ab

- "Ehe für alle": Gilt der Splittingtarif rückwirkend bis 2001?

- Hinzuschätzungen: Ein Umsatzsteuerheft allein erfüllt die Aufzeichnungspflichten nicht

- Korrektur eines unrichtigen Umsatzsteuerausweises nur bei Differenzrückzahlung an Kunden

- Finanzverwaltung veröffentlicht die Umzugskostenpauschalen für 2018 bis 2020

- Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

- Umsatzsteuersatz in Bäckereifilialen: Es kommt auf die Sitzgelegenheiten an

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 12/2018

 

Zurück