Mandantenrundschreiben August

16.08.2019

Aus dem Inhalt:

- Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung weiter voll abzugsfähig

- Verkauf der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung nicht abziehbar

- Mietwohnungsneubau: Steuerliche Förderung in "trockenen Tüchern"

- Geldwerter Vorteil für Pkw-Privatnutzung wird um Garagenkosten nicht gemindert

- Bundesregierung bringt umstrittene Grundsteuer-Reform auf den Weg

- Bei Kostenübernahme für andere Personen im Pflegeheim gibt es keine Steuerermäßigung

- Aufgelder bei festverzinslichen Kapitalanlagen sind keine Anschaffungskosten

- Anwendungserlass zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen

- Überstundenvergütungen für mehrere Jahre: Ermäßigte Besteuerung?

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 08/2019

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