Mandantenrundschreiben April 2023

14.04.2023

Aus dem Inhalt:

- Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitsnehmers für 1 EUR: Privatnutzung ist dennoch steuerfrei

- Doppelte Haushaltsführung: Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland ist eine Kostenbeteiligung nachzuweisen

- Bis Ende Februar wurden 78 % aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben

- Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung

- Anteilsrotation unter Wert ist steuerlich nicht anzuerkennen

- Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig

- Steuerfreie Aufmerksamkeiten an Angehörige des Arbeitnehmers nur noch bei Haushaltszugehörigkeit

- Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote: Alles Wichtige zur Besteuerung!

- Photovoltaikanlagen: Finales Schreiben der Finanzverwaltung zum neuen Nullsteuersatz

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 04/2023

Zurück