Zahnärztliche Behandlung: +30 % kann offensichtlich Unwirtschaftlichkeit bedeuten
17.04.2019
Bei Zahnärzten kann für Fälle der statistischen Vergleichsprüfung, ob eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vorliegt, von einem Wert von + 30 % über den entsprechenden Durchschnittswerten der Fachgruppe ausgegangen werden, wenn diese Grenze regelhaft angesetzt wird.
Zur Begründung führt das SG Kiel aus, dass die Gruppe der Vertragszahnärzte eine homogene Vergleichsgruppe ist. Es besteht nahezu kein Raum für besonderes Abrechnungsverhalten aufgrund von Zusatzqualifikationen. Es können in Ausnahmefällen Praxisbesonderheiten festgestellt werden. Es ist unerheblich, dass nicht alle Vertragszahnärzte jede BEMA-Z-Position in gleichem Umfang erbringen und es durchaus Schwerpunkte geben kann, die in einer Praxis anfallen und zu einer deutlich überdurchschnittlichen Abrechnung einzelner Positionen und einer deutlich unterdurchschnittlichen Abrechnung anderer Positionen führen.
Besonderheiten der Abrechnung von BEMA-Z-Positionen bei Gemeinschaftspraxen gegenüber Einzelpraxen sind dem Grunde nach auch nicht ersichtlich.