Umsatzsteuer auf Vor- und Nacharbeiten von Zahnprothesen?

26.09.2019

Auf Bund-Länder-Ebene wurde erörtert, ob notwendige Vor- und Nacharbeiten zur Lieferung und Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, die nur durch einen Zahnarzt durchgeführt werden können, zu den steuerfreien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zählen.

Hierzu wurde die Auffassung vertreten, dass diese Leistungen mangels eines vorliegenden Wettbewerbs zum Zahntechniker unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen.

LSF Sachsen vom 05.09.2017, 213 – S 7170/1/2-2017/21008

 

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