Sicherstellung der Kenntnisnahme von Arztbriefen

24.01.2019

Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden - und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung - Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen, wenn sich aus der Information nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der weiterbehandelnde Arzt diese Information ebenfalls erhalten haben.

 

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