Gesellschafterwechsel in einer MVZ-Trägergesellschaft

01.08.2020

Unabhängig von der Rechtsform einer MVZ Trägergesellschaft (GbR oder GmbH) ist ein Gesellschafterwechsel, indem ein Seniorpartner austritt und ein Juniorpartner eintritt bzw. Senior- und Juniorpartner zeitweise zusammen Gesellschafter der MVZ-Trägergesellschaft sind, um den Juniorpartner zu integrieren bzw. Praxis- / MVZ-Übergabe vorzubereiten, unproblematisch. Ein solcher Gesellschafterwechsel erfordert entweder die Anpassung des Gesellschaftsvertrages (bei einer Trägergesellschaft in der Rechtsform einer GbR) oder der Satzung (bei einer Trägergesellschaft in der Form einer GmbH) sowie ggf. einen zusätzlichen Eintrittsvertrag für den Juniorpartner.

Gegenüber den Zulassungsgremien wird der Gesellschafterwechsel zur Genehmigung beantragt, was meistens unproblematisch ohne Ausschreibung genehmigt wird.

Quelle: Messner Rechtsanwälte, Newsletter Medizinrecht 6/2020 – SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 01.10.2019, Az.: S 12 KA 2/18

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