BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar

17.04.2019

Hierunter fallen auch Ärzte, die im Rahmen der Betreuung von Coronar- und Behindertensportgruppen oder der Jugendzahnpflege unterwegs sind. Überschreiten die diesbezüglichen Ausgaben die (einkommensteuerfreien) Honorare, können die Verluste mit den laufenden freiberuflichen Gewinnen verrechnet werden.

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