Auswahlentscheidung: Räumliche Verteilung/Geräteausstattung

25.10.2019

Es liegt keine fehlerhaft ausgeübte Ermessensentscheidung vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung nach Öffnung des Planungsbereichs hinsichtlich der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes der Standort bevorzugt wird, an dem bislang kein Kassenarztsitz vorhanden ist, gegenüber einem Standort mit bereits mehreren zugelassenen Augenärzten.

Hingegen gehört die Frage der Ausstattung bezüglich des Geräteparks der zukünftigen Praxis nicht zu den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten, da die Frage der Praxisausstattung und die Auswahl der für die augenärztliche Untersuchung benötigten Geräte in die Verantwortung eines jeden einzelnen Arztes fällt.

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.06.2018, Az.: L 4 KA 46/17

 

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