Ärztliche Leistungen ohne unmittelbare Patientenbeziehung umsatzsteuerpflichtig?
22.02.2019
Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich auf Grund einer Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFH) zurzeit mit der Frage, ob ein Arzt ohne eine eigene Praxis und somit ohne unmittelbare Beziehung zu den Patienten umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Der BFH widerspricht der Finanzverwaltung, die dahin geht, dass sich Ärzte, die nicht in einem persönlichen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten stehen, nicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG berufen können. Anhängige Verfahren sollten bis zu der erwarteten Klärung durch den EuGH offen gehalten werden.