Steuertip: Geringere Steuerbelastung mit E-/Hybrid-Autos
22.02.2019
Wer sein betriebliches Kfz auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieser Betrag für Elektro-Firmenwagen verringert – eine weitere Maßnahme der Regierung, um die Nachfrage nach E-Autos anzukurbeln. Anstatt von 1 % des BruttoListenpreises müssen Arbeitnehmer dann nur noch 0,5 % steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (z.B. für den Arbeitsweg) werden halbiert. Das gleiche gilt für PlugIn Hybrid und Brennstoffzellen-Fahrzeuge: Auch sie fallen unter die neue 0,5% Regelung. Die steuerliche Begünstigung gilt für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt werden und ist vorerst auf drei Jahre angesetzt. Sie läuft also bis zum 31. Dezember 2021.