Lagerung von Eizellen - Umsatzsteuer
31.01.2017
Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass mit der Lagerung ein therapeutischer Zweck verfolgt wird. Dies kann z.B. die Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität sein. Auf die ausdrückliche Äußerung der Patienten eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.
Um die Gleichbehandlung von Mann und Frau zu gewährleisten, hat der entscheidende Senat weiterhin ausgeführt, dass die Umsatzsteuerfreiheit auch für die Kryokonservierung und Lagerung von Humansperma gilt. Auch hier muss mit der Lagerung oben genannter therapeutischer Zweck erfüllt werden.