Elterngeld
30.09.2015
Verbesserungen wurden von der Regierung für beschäftigte Mütter und Väter beschlossen. Für Kinder, die ab dem 01. Juli 2015 geboren sind, haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Elternzeit flexibler untereinander aufzuteilen.
Entscheiden sich die Eltern für das neue Elterngeld-Plus, können sie zumindest zeitweise parallel in Elternzeit gehen und für 24 statt bisher 12 Monate Elterngeld-Plus erhalten. Arbeiten beide Elternteile bis zu 30 Stunden parallel, erhält jeder Elterngeld-Plus für vier zusätzliche Monate. Hierdurch wird es Müttern flexibler gestattet, schon früher in Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen.
Beide Elternteile können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden und gilt als Festlegung für die folgenden zwei Jahre.
Auch können die Eltern nun die Elternzeit auf drei statt wie bisher zwei Zeitabschnitte verteilen. Dabei gilt: Bis zu 24 Monate der Elternzeit dürfen sie vom Beginn des vierten Lebensjahres bis zum siebten Lebensjahr des Kindes nutzen.
Wichtig für Arbeitgeber: Eine Zustimmung des Arbeitgebers bei Elternzeit ist nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Die Anmeldung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes muss 13 Wochen vorher erfolgen.