DE STATIS - Anfrage

22.11.2016

Aktuell erhalten einige von Ihnen einen Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes (DE STATIS) aus Bonn. In einem Online-Meldeverfahren sollen statistische Angaben zur Praxis, zur ausgeübten Tätigkeit, den Beschäftigten, Einnahmen und Ausgaben gemacht werden.

Dieser Bescheid ist – im Gegensatz zu vielen anderen Schreiben – leider zu befolgen. Es handelt sich hierbei nicht um ein betrügerisches Onlineverzeichnis oder ähnliches. Zwar kann dem Bescheid widersprochen werden, der Widerspruch hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Insofern scheint sich ein Rechtsbehelf nicht zu lohnen. Bleibt die Meldung aus, kann sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Aus diesem Grunde würden wir Ihnen dringend empfehlen, an der Befragung teilzunehmen.

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