Corona Finanzhilfe auch für Zahnärzte und Therapeuten
14.04.2020
Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg. Auch die Einrichtungen für Eltern Kind-Kuren benötigen Unterstützung. In der aktuellen Lage sind Angehörige der zahnmedizinischen Berufe über die wirtschaftliche Zukunft besorgt, die Praxen teilweise bereits von der Insolvenz bedroht. Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, müssen hier Verluste abgefedert und Liquidität gesichert werden.
Demnach ist geplant, dass Heilmittelerbringer - wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten - 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten sollen.
Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung.
Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten 60% des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist.
Der neue Schutzschirm ergänzt die bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die häusliche Krankenpflege.
Erlauben Sie uns eine kritische Anmerkung hierzu:
Wie gut ist die geplante Finanzhilfe für Zahnärzte wirklich?
Konkret sollen Zahnärzte trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr bezahlt bekommen, meldet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dem die Verordnung nach eigener Aussage vorliegt. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.
Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich der geplante Schutzschirm für Zahnärzte jedoch eher als "Cocktailschirmchen".
Die 90 Prozent sollen sich nämlich nur auf circa die Hälfte der Einnahmen eines Zahnarztes beziehen: Nicht erfasst sind demnach Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Zuzahlungen der Patienten zum Beispiel für Füllungen. Im Ergebnis werden von dieser Hälfte aller Einnahmeausfälle nur 30 Prozent erstattet. Das bedeutet – sollte es so bleiben, dass die Zahnärzte circa 85 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle selbst zu tragen haben.
Eine entsprechende neue Verordnung zum geplanten Schutzschirm des Gesundheitsministeriums soll in der kommenden Woche in Kraft treten.
Wir weisen nochmals daraufhin, dass es mittlerweile täglich neue Meldungen sowie Beschlüsse von Bund, Ländern sowie öffentlichen Förderinstituten gibt. Hieraus resultieren immer neue Fördermöglichkeiten bzw. Optionen, aber auch Voraussetzungen daran, einen drohenden oder bereits entstandenen Liquiditätsengpass zu überwinden.